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Heilpraktiker
beschränkt auf den Bereich
der Psychotherapie
Du kommst aufgrund von Niedergeschlagenheit, depressiven Verstimmungen, Ängsten, Zwängen, Traumafolgen, neuen Lebenssituationen, Schlafstörungen, somatischen Symptomen ohne diagnostizierbare körperliche Ursache mit Deinem Leben oder bestimmten Bereichen Deines Lebens nicht mehr klar?
Daran können wir gemeinsam arbeiten.
In einer ausführlichen Anamnese klären wir zunächst, welche Symptome bei Dir vorliegen und entwickeln daraus ein individuelles Bild und eine entsprechende Diagnose. Im nächsten Schritt erarbeiten wir einen individuellen Therapieplan, welcher genau auf Dich zugeschnitten ist. Dabei gehen wir integrativ vor, das bedeutet, wir kombinieren die Therapiemethoden passend zu Deiner Diagnose und Deinen individuellen Voraussetzungen.
Folgende Therapiemethoden kommen zum Einsatz:
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung oder nach einem individuellem Honorarverzeichnis.
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten.
Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit schließen wir einen Behandlungsvertrag ab.